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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Der Empfänger behandelt alle Angebote und Mitteilungen vertraulich.
Verwendet er sie anders als zu eigenen Zwecken oder gibt er sie ohne
Zustimmung an Dritte weiter, so muss er im Verhältnis zu uns den
Abschluss eines Vertrages durch eine dritte Person als eigenen Abschluss
gelten lassen.
Für den Nachweis oder die Vermittlung zahlt der Empfänger bei Erwerb
eines Objektes eine Vermittlungsprovision von 3% von der Kaufvertragssumme
zzgl. der gesetzlichen MwSt. Die vereinbarte Maklergebühr wird mit
Vertragsabschluss fällig und ist innerhalb 4 Wochen zu bezahlen. Danach
sind die Maklergebühr sowie etwaige Kosten der Rechtsverfolgung mit 4% über
dem jeweiligen Diskontsatz zu verzinsen.
Ist dem Empfänger ein nachgewiesenes Objekt bereits bekannt, so ist er verpflichtet,
uns dies innerhalb einer Frist von 5 Werktagen mitzuteilen und den schriftlichen
Nachweis zu führen. Wird diese Frist versäumt, so steht uns der volle Provisionsanspruch zu.
Erfolgt ein notarieller Kaufvertrag zwischen dem Auftraggeber und einem von uns nachgewiesenen
Interessenten innerhalb einer Frist von 2 Jahren, so wird die volle Provision fällig.
Dabei ist es unerheblich, ob der ursprüngliche gewollte Vertrag oder ein vom damaligen Auftrag
abweichendes Geschäft abgeschlossen wurde.
Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und uns haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich abgefasst
sind. Mündliche Nebenabreden habe keine Gültigkeit. Sämtliche Angebote sind freibleibend. Zwischenverkauf
bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Hinsichtlich der Angaben über das Objekt sind wir auf die
Auskünfte der Verkäufer, Vermieter, Verpächter, Bauherren, Bauträger und Behörden angewiesen. Für die
Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann keine Haftung übernommen werden. Darüber hinaus können wir
für die Objekte keine Gewähr übernehmen und für Bonität nicht haften. Sollten einzelne Bestimmungen dieser
Bedingungen ganz oder teilweise der Rechtwirksamkeit ermangeln oder nicht durchgeführt werden, so sollen
dennoch die übrigen Bestimmungen wirksam bleiben.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist in jedem Falle VS-Villingen.
Stand: Juli 2007
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